Zuerst die Art der Wahl bestimmen.
Kommunalwahlen betreffen die örtliche Ebene, etwa Gemeinderat und Kreistag. Für das Wahlrecht nennt das Gesetz neben dem Alter die deutsche Staatsangehörigkeit beziehungsweise die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates und weitere Voraussetzungen. Das Alter allein begründet also noch keine vollständige Wahlberechtigung.
Grundsätzlich muss seit mindestens drei Monaten ein Aufenthalt für eine Wohnung im betreffenden Wahlgebiet bestehen; bei mehreren Wohnungen zählt die Hauptwohnung. Das Gesetz enthält auch eine besondere Rückkehrregel. Zur Stimmabgabe braucht man einen Eintrag im Wählerverzeichnis oder einen Wahlschein.

Die anderen drei Antworten
Volljährigkeit und kommunales Wahlalter sind nicht dasselbe.
14
Mit 14 ist das gesetzliche Mindestalter für diese Kommunalwahl noch nicht erreicht.
18
18 ist hier zu hoch. Artikel 46 der Landesverfassung nennt 18 für die Landtagswahl; die Kommunalwahlfrage verlangt 16.
20
20 ist kein Mindestalter für die Stimmabgabe bei Thüringer Kommunalwahlen.
Wählen und selbst kandidieren auseinanderhalten.
Für die Wahl in den Gemeinderat setzt § 12 grundsätzlich das vollendete 18. Lebensjahr voraus. Das aktive Wahlrecht ab 16 ist deshalb nicht gleichbedeutend mit dem Recht, schon mit 16 selbst ein Ratsmandat zu erhalten.
Wer nach einem Wegzug innerhalb eines Jahres in die Gemeinde zurückkehrt, kann nach § 1 Absatz 3 unmittelbar wieder wahlberechtigt sein. Für einen konkreten Umzug oder eine unklare Eintragung ist die örtliche Wahlbehörde zuständig.
§ 1 · Thüringer Kommunalwahlgesetz ↗Kommunalwahl in Thüringen: 16. Landtagswahl: 18.
Das Mindestalter am Wahltag prüfen und die weiteren Bedingungen nicht vergessen.
Drei Wörter für diese Frage
- wahlberechtigteligible to vote
- Zur Teilnahme an einer bestimmten Wahl berechtigt.
- die Hauptwohnungprincipal home
- Bei mehreren Wohnungen die rechtlich maßgebliche Hauptwohnung.
- wählbareligible to stand
- Berechtigt, selbst für das betreffende Mandat gewählt zu werden.
