Der Kommunikationsweg ändert den Grundgedanken nicht.
In Frage 001 geht es um offene Regierungskritik. Hier wird ein konkreter Kommunikationsweg genannt: das Internet. Du kannst etwa eine politische Entscheidung in einem Beitrag bewerten, für eine andere Lösung argumentieren oder einer fremden Meinung widersprechen.
Artikel 5 schützt Meinungen in Wort, Schrift und Bild. Ein Bildschirm macht aus einer zulässigen politischen Bewertung keine verbotene Äußerung. Er macht aber umgekehrt eine rechtswidrige Aussage auch nicht automatisch erlaubt. Derselbe Schutz und die rechtlichen Grenzen sind mitzudenken.

Die anderen drei Antworten
Nur eine Antwort beschreibt hier eine grundsätzlich geschützte Nutzung der Meinungsfreiheit.
Passanten auf der Straße beschimpfen darf.
Meinungsfreiheit ist keine allgemeine Erlaubnis, beliebige Menschen zu beschimpfen. Die persönliche Ehre ist geschützt; Beleidigungen können strafbar sein. Inhalt und Zusammenhang sind dabei wichtig.
Nazi-, Hamas- oder Islamischer Staat-Symbole öffentlich tragen darf.
Das öffentliche Tragen der genannten verbotenen Kennzeichen ist kein allgemeines Grundrecht. Straf- und Vereinsrecht setzen Grenzen. Eine pauschale Erlaubnis für Nazi-, Hamas- oder IS-Symbole ist deshalb falsch.
meine Meinung nur dann äußern darf, solange ich der Regierung nicht widerspreche.
Artikel 5 schützt auch Widerspruch zur Regierung. Die Freiheit bestünde gerade nicht, wenn nur zustimmende Ansichten erlaubt wären.
Online gelten Rechte, Grenzen und ein konkreter Kontext.
Die Kennzeichenregeln haben gesetzliche Ausnahmen, etwa für staatsbürgerliche Aufklärung, Kunst, Wissenschaft oder Berichterstattung über Geschichte und Zeitgeschehen. Eine historische Abbildung ist deshalb nicht automatisch genauso zu bewerten wie ein unterstützendes öffentliches Tragen. Die Prüfungsantwort behauptet jedoch eine allgemeine Erlaubnis und ist damit falsch.
Meinungsfreiheit bedeutet außerdem nicht, dass jeder private Dienst jeden Beitrag veröffentlichen muss. Die Frage prüft das grundsätzliche Recht zur Äußerung im Internet. Sie entscheidet keine einzelne Plattformregel oder einen Streit über die Löschung eines Beitrags.
Artikel 5 · Grundgesetz ↗Meinung online → geschützt. Online heißt nicht grenzenlos.
Suche die normale Handlung: eine Meinung äußern. Die anderen Antworten behaupten entweder zu viel Erlaubnis oder verlangen Regierungstreue.
Drei Wörter für diese Frage
- äußernto express
- Eine Ansicht in Worten, Bildern oder anderen Formen mitteilen.
- widersprechento disagree
- Eine andere Auffassung vertreten.
- das Kennzeichensymbol / identifying emblem
- Ein Zeichen, durch das eine Organisation erkennbar wird.
