Eine gemeinsame Kasse für gesetzlich geregelte Risiken.
Sozialversicherung bündelt Risiken wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Alter, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfälle. Beiträge fließen nach gesetzlichen Regeln in die jeweiligen Systeme. Es geht nicht um eine gelegentliche Sammlung für einen beliebigen Zweck.
Die Prüfungsfrage vereinfacht die Finanzierung stark. § 20 SGB IV nennt ausdrücklich Beiträge von Versicherten, Arbeitgebern und Dritten sowie staatliche Zuschüsse und sonstige Einnahmen. Sozialabgaben sind unter den vier angebotenen Antworten richtig; „ausschließlich Sozialabgaben“ wäre zu weitgehend.

Die anderen drei Antworten
Die anderen Geldquellen gehören nicht zur gesuchten Finanzierung.
Kirchensteuern
Kirchensteuer dient der Finanzierung berechtigter Religionsgemeinschaften, nicht als Sozialversicherungsbeitrag.
Spendengeldern
Spenden sind freiwillige Zuwendungen. Die gesetzliche Sozialversicherung beruht nicht auf einer freiwilligen Spendensammlung.
Vereinsbeiträgen
Vereinsbeiträge finanzieren einen Verein nach dessen Regeln. Sie sind nicht die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Nicht jeder Zweig wird auf dieselbe Weise finanziert.
Wer welchen Anteil trägt, unterscheidet sich nach Versicherungszweig und persönlicher Situation. Aus dieser Testfrage lässt sich deshalb kein Beitragssatz für eine einzelne Abrechnung ableiten.
Sozialversicherung ist außerdem nicht der gesamte Sozialstaat. Andere soziale Leistungen können überwiegend aus Steuern finanziert werden.
§ 20 · Sozialgesetzbuch IV ↗Sozialabgaben → Sozialversicherung; Zuschüsse ergänzen.
Erkenne die richtige Kategorie, ohne daraus eine ausschließliche Finanzierungsquelle zu machen.
Drei Wörter für diese Frage
- die Sozialabgabensocial contributions
- Gesetzlich geregelte Beiträge zur sozialen Absicherung.
- der Zuschusssubsidy
- Eine ergänzende finanzielle Leistung.
- die Lohnabrechnungpayslip
- Eine Aufstellung von Verdienst und Abzügen.
