Achte auf das Verb „ernennen“.
Politische Gespräche können klären, wer ein Ministerium leiten soll. Der verfassungsrechtliche Vorschlag kommt vom Bundeskanzler. Die formelle Ernennung ist anschließend Aufgabe des Bundespräsidenten.
Der Bundestag wählt den Bundeskanzler, aber nicht alle Minister einzeln in ihre Ämter. Dass Minister später vor dem Bundestag ihren Eid leisten, ist ebenfalls ein anderer Vorgang als ihre Ernennung.

Die anderen drei Antworten
Die anderen Präsidentenämter haben andere Zuständigkeiten.
der Präsident / die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes
Die Leitung des Bundesverfassungsgerichts gehört zur Rechtsprechung. Sie ernennt nicht die Mitglieder der Bundesregierung.
der Bundesratspräsident / die Bundesratspräsidentin
Die Präsidentin oder der Präsident des Bundesrates leitet die Ländervertretung. Das ist nicht das hier gesuchte reguläre Ernennungsamt.
der Bundestagspräsident / die Bundestagspräsidentin
Die Bundestagspräsidentin oder der Bundestagspräsident leitet das Parlament. Ein Amtseid vor dem Bundestag macht dessen Leitung nicht zur ernennenden Stelle.
Ernennung und Regierungsleitung bleiben getrennt.
Der Bundespräsident wird durch die Ernennung nicht zum politischen Leiter der Bundesregierung. Die Regierungsleitung liegt beim Bundeskanzler.
Die Frage betrifft Ministerinnen und Minister des Bundes. Für Landesregierungen gelten die jeweiligen Landesverfassungen und Verfahren.
Artikel 64 · Grundgesetz ↗Kanzler schlägt Minister vor → Bundespräsident ernennt.
Verbinde jedes Amt mit seinem Verb; so hilft dir die Reihenfolge statt bloßer Namensähnlichkeit.
Drei Wörter für diese Frage
- ernennento appoint
- Eine Person formell in ein Amt einsetzen.
- vorschlagento propose
- Eine Person für ein Amt benennen, ohne damit schon die Ernennung vorzunehmen.
- der Amtseidoath of office
- Ein bei der Amtsübernahme vorgesehenes förmliches Versprechen.
