Vom Ursprung der Macht zur Zuständigkeit im Alltag.
Wahlberechtigte wählen ein Parlament; dieses trifft Entscheidungen und kontrolliert die Regierung. Behörden handeln innerhalb gesetzlicher Zuständigkeiten. So wird öffentliche Macht durch verfassungsmäßige Verfahren legitimiert und begrenzt.
Volkssouveränität bedeutet deshalb nicht, dass jede einzelne Person unmittelbar jede staatliche Entscheidung treffen darf. Artikel 20 nennt Wahlen, Abstimmungen und die besonderen Organe von Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung.

Die anderen drei Antworten
Keine der anderen Antworten beschreibt den Ursprung demokratischer Staatsgewalt.
Der König / die Königin herrscht über das Volk.
Eine Herrschaft aus erblichem Königsrecht ist nicht die Bedeutung von Volkssouveränität. Deutschland ist eine Republik.
Das Bundesverfassungsgericht steht über der Verfassung.
Das Bundesverfassungsgericht prüft anhand des Grundgesetzes. Es steht nicht über der Verfassung und ist nicht der Ursprung aller Staatsgewalt.
Die Interessenverbände üben die Souveränität zusammen mit der Regierung aus.
Verbände dürfen Interessen vertreten und politische Debatten beeinflussen. Daraus folgt keine gemeinsame Souveränität mit der Regierung.
Auch eine Mehrheit ist an die Verfassung gebunden.
Demokratische Zustimmung hebt Grundrechte und rechtsstaatliche Regeln nicht auf. Eine Mehrheit darf nicht beliebig über die Rechte anderer verfügen.
Die Formel sagt, woher Staatsgewalt kommt. Welche Wahlen oder Abstimmungen stattfinden und wer teilnehmen darf, regeln die jeweiligen Verfassungs- und Wahlvorschriften.
Artikel 20 Absatz 2 · Grundgesetz ↗Volkssouveränität fragt: Woher kommt die Staatsgewalt?
Die Antwort lautet „vom Volk“. Einzelne Organe üben diese Macht in geregelten Zuständigkeiten aus.
Drei Wörter für diese Frage
- die Souveränitätsovereignty
- Die grundlegende politische Herrschaftsgewalt.
- die Legitimationlegitimacy
- Die demokratische und rechtliche Begründung einer Befugnis.
- der Interessenverbandinterest group
- Eine Organisation, die gemeinsame Interessen vertritt.
