Bundesgesetzgebung ist ein Verfahren mit mehreren Beteiligten.
Ein Gesetzesbeschluss des Bundestages wird auch dem Bundesrat zugeleitet. Dort können die Landesregierungen ihre Sicht auf das Vorhaben einbringen. Der Bundesrat kann außerdem selbst Gesetzesvorlagen auf den Weg bringen.
Wie stark seine Zustimmung im konkreten Verfahren benötigt wird, hängt von der Gesetzesart ab. Deshalb ist „Mitwirkung“ der passende Oberbegriff und nicht die pauschale Aussage, jedes Gesetz brauche dieselbe Zustimmung.

Die anderen drei Antworten
Die anderen Organe sind keine Ersatzbezeichnung für die Ländervertretung.
die Bundesversammlung.
Die Bundesversammlung wählt den Bundespräsidenten. Sie ist kein Organ für die laufende Mitwirkung an Bundesgesetzen.
den Bundestag.
Der Bundestag ist das gewählte Bundesparlament. Die besondere institutionelle Mitwirkung der Länder erfolgt aber über den Bundesrat.
die Bundesregierung.
Die Bundesregierung ist die Regierung des Bundes. Sie ersetzt nicht die Vertretung der Landesregierungen im Bundesrat.
Zustimmung und Einspruch sind unterschiedliche Rechte.
Bei einem zustimmungsbedürftigen Gesetz kann eine endgültig verweigerte Zustimmung das Gesetz verhindern. Bei einem Einspruchsgesetz kann der Bundestag einen Einspruch unter den gesetzlichen Voraussetzungen zurückweisen.
Die Bundesländer beschließen daneben eigene Landesgesetze durch ihre Parlamente. Die hier gefragte Mitwirkung betrifft ausdrücklich die Gesetzgebung des Bundes.
Artikel 50 und 77 · Grundgesetz ↗Länderstimmen bei Bundesgesetzen: Bundesrat.
Bundestag und Bundesrat haben verschiedene Aufgaben im selben Gesetzgebungsverfahren.
Drei Wörter für diese Frage
- mitwirkento participate
- An einer Aufgabe oder Entscheidung beteiligt sein.
- das Zustimmungsgesetzbill requiring Bundesrat consent
- Ein Gesetz, das nach dem Grundgesetz die Zustimmung des Bundesrates benötigt.
- der Einspruchobjection
- Ein förmlicher Widerspruch im dafür vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren.
