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098Freies Mandat und Mehrheiten

Ein Fraktionswechsel kann die Regierungsmehrheit verändern.

Abgeordnete behalten ihr freies Mandat. Verlassen sie eine regierungstragende Fraktion, kann deren bisherige Mehrheit verloren gehen. Das Wort „kann“ ist dabei entscheidend.

Ca. 4 Min. LesezeitStand: 19. Oktober 2026
Leere gepolsterte Stühle in einem fiktiven parlamentarischen Sitzungsraum; ein Stuhl ist etwas zurückgezogen.
GrundgesetzArt. 38 Abs. 1
Symbolisches Motiv, keine Abbildung einer tatsächlichen Sitzverteilung.
Die Antwort in Kürze

Die Regierung kann ihre Mehrheit verlieren.

Ein Wechsel verändert die Zusammensetzung der parlamentarischen Gruppen und möglicherweise die Unterstützung für die Regierung. Er führt nicht automatisch zum Verlust des Mandats oder zu einer neuen Wahl.

Einmal selbst ausprobierenOriginalfrage · Nr. 098
Wenn Abgeordnete im Deutschen Bundestag ihre Fraktion wechseln, ...

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Das Mandat gehört nicht der Fraktion.

Eine Fraktion erleichtert die gemeinsame parlamentarische Arbeit. Ihre Mitglieder bleiben jedoch Abgeordnete des ganzen Volkes, die nach Artikel 38 nicht an Aufträge und Weisungen gebunden sind. Ein Fraktionswechsel benötigt daher nicht die persönliche Genehmigung des Staatsoberhaupts.

Politisch kann ein Wechsel viel bewirken: Wenn eine Koalition nur eine knappe Zahl von Sitzen über der erforderlichen Mehrheit hat, können Abgänge diese Grundlage verändern. Ob die Regierung bei einer bestimmten Abstimmung noch genügend Stimmen erhält, hängt vom tatsächlichen Abstimmungsverhalten ab.

Eine Lehrende mit kurzem grauem Haar spricht im Garten mit einem Mann mit langen Locken und einer Frau mit grüner Haarbedeckung.
Fiktives Gespräch über parlamentarische Mehrheiten.

Die anderen drei Antworten

Der Fraktionswechsel ist nicht mit dem Verlust parlamentarischer Rechte gleichzusetzen.

dürfen sie nicht mehr an den Sitzungen des Parlaments teilnehmen.

Die Mitgliedschaft im Bundestag endet nicht allein durch einen Fraktionswechsel. Die Person darf weiterhin an parlamentarischen Sitzungen teilnehmen.

muss der Bundespräsident / die Bundespräsidentin zuvor sein / ihr Einverständnis geben.

Der Bundespräsident muss einem Fraktionswechsel nicht vorher zustimmen. Das freie Mandat ist keine vom Staatsoberhaupt verwaltete Fraktionszuweisung.

dürfen die Wähler / Wählerinnen dieser Abgeordneten noch einmal wählen.

Die Wählerinnen und Wähler erhalten nicht automatisch eine zweite Wahlmöglichkeit, weil eine gewählte Person die Fraktion wechselt.

Mehrheitsverlust und Amtsende sind verschiedene Dinge.

Nicht jeder Wechsel entzieht der Regierung ihre Mehrheit. Eine Person kann zwischen Oppositionsfraktionen wechseln, oder die regierungstragenden Fraktionen können trotz eines Abgangs genügend Sitze behalten.

Ein konstruktives Misstrauensvotum nach Artikel 67 verlangt die Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers mit der Mehrheit aller Bundestagsmitglieder. Der bloße Fraktionswechsel ersetzt dieses Verfahren nicht.

Art. 38 Abs. 1 · Grundgesetz ↗
Dein Merksatz

Fraktionswechsel: Mandat bleibt, Mehrheiten können wechseln.

Achte auf „kann“: Die Antwort beschreibt eine mögliche Folge.

Drei Wörter für diese Frage

der Fraktionswechselchange of parliamentary group
Der Wechsel einer Abgeordneten oder eines Abgeordneten in einen anderen parlamentarischen Zusammenschluss.
das freie Mandatfree mandate
Die unabhängige Stellung der Abgeordneten ohne rechtliche Bindung an Aufträge oder Weisungen.
die Regierungsmehrheitgovernment majority
Die parlamentarische Mehrheit, auf deren Unterstützung die Regierung bauen kann.
Grundgesetz · Artikel 38 ↗
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Quellen & Einordnung

Eigenständig formulierte Lernhilfe, keine offizielle BAMF-Veröffentlichung und keine Beratung für einen Einzelfall. Die unten genannten Quellen wurden am 19. Oktober 2026 für die erläuterten Aussagen geprüft; die Testfrage stammt aus dem vorhandenen Fragenbestand.

Die beiden redaktionellen Bilder sind KI-generierte Illustrationen. Sie dokumentieren keine tatsächlichen Ereignisse oder Behördenvorgänge.