Das Mandat gehört nicht der Fraktion.
Eine Fraktion erleichtert die gemeinsame parlamentarische Arbeit. Ihre Mitglieder bleiben jedoch Abgeordnete des ganzen Volkes, die nach Artikel 38 nicht an Aufträge und Weisungen gebunden sind. Ein Fraktionswechsel benötigt daher nicht die persönliche Genehmigung des Staatsoberhaupts.
Politisch kann ein Wechsel viel bewirken: Wenn eine Koalition nur eine knappe Zahl von Sitzen über der erforderlichen Mehrheit hat, können Abgänge diese Grundlage verändern. Ob die Regierung bei einer bestimmten Abstimmung noch genügend Stimmen erhält, hängt vom tatsächlichen Abstimmungsverhalten ab.

Die anderen drei Antworten
Der Fraktionswechsel ist nicht mit dem Verlust parlamentarischer Rechte gleichzusetzen.
dürfen sie nicht mehr an den Sitzungen des Parlaments teilnehmen.
Die Mitgliedschaft im Bundestag endet nicht allein durch einen Fraktionswechsel. Die Person darf weiterhin an parlamentarischen Sitzungen teilnehmen.
muss der Bundespräsident / die Bundespräsidentin zuvor sein / ihr Einverständnis geben.
Der Bundespräsident muss einem Fraktionswechsel nicht vorher zustimmen. Das freie Mandat ist keine vom Staatsoberhaupt verwaltete Fraktionszuweisung.
dürfen die Wähler / Wählerinnen dieser Abgeordneten noch einmal wählen.
Die Wählerinnen und Wähler erhalten nicht automatisch eine zweite Wahlmöglichkeit, weil eine gewählte Person die Fraktion wechselt.
Mehrheitsverlust und Amtsende sind verschiedene Dinge.
Nicht jeder Wechsel entzieht der Regierung ihre Mehrheit. Eine Person kann zwischen Oppositionsfraktionen wechseln, oder die regierungstragenden Fraktionen können trotz eines Abgangs genügend Sitze behalten.
Ein konstruktives Misstrauensvotum nach Artikel 67 verlangt die Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers mit der Mehrheit aller Bundestagsmitglieder. Der bloße Fraktionswechsel ersetzt dieses Verfahren nicht.
Art. 38 Abs. 1 · Grundgesetz ↗Fraktionswechsel: Mandat bleibt, Mehrheiten können wechseln.
Achte auf „kann“: Die Antwort beschreibt eine mögliche Folge.
Drei Wörter für diese Frage
- der Fraktionswechselchange of parliamentary group
- Der Wechsel einer Abgeordneten oder eines Abgeordneten in einen anderen parlamentarischen Zusammenschluss.
- das freie Mandatfree mandate
- Die unabhängige Stellung der Abgeordneten ohne rechtliche Bindung an Aufträge oder Weisungen.
- die Regierungsmehrheitgovernment majority
- Die parlamentarische Mehrheit, auf deren Unterstützung die Regierung bauen kann.
