Das Recht besteht; die Vorbereitung wird angezeigt.
Artikel 8 des Grundgesetzes schützt friedliche Versammlungen ohne Waffen. Für Versammlungen unter freiem Himmel können Gesetze nähere Regeln vorsehen. Die Behörden sollen etwa den Schutz der Versammlung, den Verkehr und Rechte anderer Menschen berücksichtigen können.
Die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort und dem geltenden Versammlungsrecht. Einige Länder haben eigene Gesetze. Deshalb ist die sichere Lernregel nicht „überall dasselbe Formular“, sondern: die geplante öffentliche Demonstration rechtzeitig bei der zuständigen Stelle anmelden.

Die anderen drei Antworten
Die drei Alternativen machen aus einem Grundrecht entweder eine grenzenlose Freiheit oder ein grundsätzliches Verbot.
Sie müssen nichts tun. Man darf in Deutschland jederzeit überall demonstrieren.
„Jederzeit überall“ ist zu weit. Für geplante öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel bestehen Anmelde- oder Anzeigeregeln; außerdem können Rechte anderer und gesetzliche Beschränkungen eine Rolle spielen.
Sie können gar nichts tun, denn Demonstrationen sind in Deutschland grundsätzlich verboten.
Demonstrationen sind nicht grundsätzlich verboten. Friedliche Versammlung ist grundrechtlich geschützt. Die Frage verlangt einen Vorbereitungsschritt, keinen Verzicht auf dieses Recht.
Maik und Sybille müssen einen neuen Verein gründen, weil nur Vereine demonstrieren dürfen.
Nur Vereine dürften demonstrieren: Das stimmt nicht. Eine Gruppe muss für ihre geplante Versammlung nicht erst einen Verein gründen. Die Anzeige- oder Anmelderegeln gelten unabhängig von dieser Behauptung.
Anmeldung ist nicht dasselbe wie Genehmigung; spontan ist nicht dasselbe wie geplant.
Die Testfrage beschreibt ein geplantes Vorhaben. Für echte Spontanversammlungen entfällt die vorherige Anmeldung; für Eilversammlungen gelten besondere Regeln. Eine Anmeldepflicht darf deshalb nicht pauschal auf jede denkbare Versammlung übertragen werden.
Fristen und Verfahren sind im anwendbaren Recht zu prüfen. § 14 des Bundesgesetzes nennt beispielsweise 48 Stunden vor der Bekanntgabe, nicht schlicht 48 Stunden vor Beginn der Demonstration. Landesrecht und besondere Orte können zusätzliche Einzelheiten regeln.
Anmeldung einer Versammlung · Versammlungsrecht ↗Geplante öffentliche Straßendemonstration → vorher anmelden.
Merke dir zugleich die Grenze: Anmeldung organisiert die Durchführung und ist keine allgemeine Genehmigung politischer Meinungen.
Drei Wörter für diese Frage
- die Versammlungassembly
- Das Zusammenkommen von Menschen zur gemeinsamen öffentlichen Meinungsäußerung.
- anmelden / anzeigento notify
- Die zuständige Stelle über ein geplantes Vorhaben informieren.
- unter freiem Himmeloutdoors
- Außerhalb geschlossener Räume, etwa auf einer Straße oder einem Platz.
