Die Altersgrenze eröffnet eine Prüfung, ersetzt sie aber nicht.
Wer bei einer Tat noch nicht 14 Jahre alt ist, ist nach § 19 StGB schuldunfähig. Mit dem 14. Geburtstag beginnt für Jugendliche die Möglichkeit strafrechtlicher Verantwortlichkeit. Maßgeblich ist das Alter zur Tatzeit, nicht erst bei einer späteren Gerichtsverhandlung.
Nach § 3 JGG kommt es bei Jugendlichen zusätzlich auf ihre sittliche und geistige Entwicklung an. Das Jugendstrafrecht richtet seine Reaktionen besonders daran aus, weitere Straftaten zu verhindern. § 5 nennt zunächst Erziehungsmaßregeln und unter weiteren Voraussetzungen Zuchtmittel oder Jugendstrafe.

Die anderen drei Antworten
Eigene Verantwortung ist nicht gleich Erwachsenenstrafrecht.
werden wie Erwachsene behandelt.
14- bis unter 18-Jährige werden nicht einfach wie Erwachsene behandelt. Für sie gelten die besonderen Regeln des Jugendgerichtsgesetzes.
teilen die Strafe mit ihren Eltern.
Eine Strafe wird nicht automatisch mit den Eltern geteilt. Ob eine andere Person selbst verantwortlich ist, wäre eine eigene rechtliche Frage.
werden nicht bestraft.
Eine generelle Straflosigkeit ab 14 ist falsch. Jugendliche können unter den gesetzlichen Voraussetzungen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Die kurze Prüfungsantwort ist keine automatische Strafzusage.
Das Wort „werden“ im Katalog fasst stark zusammen. In der Praxis müssen Tat, Schuld und die weiteren Voraussetzungen feststehen. Zudem sind Erziehungsmaßregeln nicht einfach mit einer Jugendstrafe gleichzusetzen.
Die Altersgruppen bleiben zu unterscheiden: Jugendliche sind im JGG 14 bis unter 18 Jahre alt, Heranwachsende 18 bis unter 21. Für Heranwachsende gelten besondere weitere Regeln. Unter 14 fehlende Strafmündigkeit bedeutet wiederum nicht, dass schädigendes Verhalten erlaubt wäre oder jede andere Folge entfiele.
§ 3 · Verantwortlichkeit · Jugendgerichtsgesetz ↗Ab 14 möglich: Verantwortung nach Jugendstrafrecht.
Merke dir die Altersgrenze, aber behalte die Reifeprüfung und die verschiedenen gesetzlichen Reaktionen im Blick.
Drei Wörter für diese Frage
- strafmündigcapable of criminal responsibility
- Alt genug, um unter weiteren gesetzlichen Voraussetzungen strafrechtlich verantwortlich sein zu können.
- die Tatzeittime of the act
- Der Zeitpunkt, an dem eine Handlung begangen wird.
- die Erziehungsmaßregeleducational measure
- Eine gesetzlich vorgesehene erzieherische Reaktion im Jugendstrafrecht.
