Einmal selbst ausprobieren
263Jugendliche und Strafrecht

Ab 14 ist strafrechtliche Verantwortung möglich.

Die Testantwort lautet verkürzt „werden bestraft“. Das Jugendstrafrecht verlangt jedoch eine Prüfung der Verantwortlichkeit und kennt unterschiedliche Reaktionen.

Ca. 4 Min. LesezeitStand: 20. Oktober 2026
KI-generiertes geschlossenes blaues Buch neben einem Bleistift und einem Holzlineal.
Jugendgerichtsgesetz§ 3 · Verantwortlichkeit
Neutrales Lernstillleben, ohne erfundenes Gerichtsdokument oder dargestellte Strafe.
Die Antwort in Kürze

Die vorgesehene Testantwort ist: „werden bestraft.“

Ab dem 14. Geburtstag können Jugendliche strafrechtlich verantwortlich sein. Bei 14- bis unter 18-Jährigen wird auch geprüft, ob sie das Unrecht erkennen und nach dieser Einsicht handeln konnten. Nicht jeder Verstoß führt automatisch zu einer Strafe.

Einmal selbst ausprobierenOriginalfrage · Nr. 263
In Deutschland sind Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das bedeutet: Jugendliche, die 14 Jahre und älter sind und gegen Strafgesetze verstoßen, …

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Die Altersgrenze eröffnet eine Prüfung, ersetzt sie aber nicht.

Wer bei einer Tat noch nicht 14 Jahre alt ist, ist nach § 19 StGB schuldunfähig. Mit dem 14. Geburtstag beginnt für Jugendliche die Möglichkeit strafrechtlicher Verantwortlichkeit. Maßgeblich ist das Alter zur Tatzeit, nicht erst bei einer späteren Gerichtsverhandlung.

Nach § 3 JGG kommt es bei Jugendlichen zusätzlich auf ihre sittliche und geistige Entwicklung an. Das Jugendstrafrecht richtet seine Reaktionen besonders daran aus, weitere Straftaten zu verhindern. § 5 nennt zunächst Erziehungsmaßregeln und unter weiteren Voraussetzungen Zuchtmittel oder Jugendstrafe.

Zwei fiktive erwachsene Lernende mit kurzem kupferfarbenem und langem silbernem Haar sprechen über ein Notizbuch.
KI-generiertes Lerngespräch unter Erwachsenen, kein Jugendstrafverfahren.

Die anderen drei Antworten

Eigene Verantwortung ist nicht gleich Erwachsenenstrafrecht.

werden wie Erwachsene behandelt.

14- bis unter 18-Jährige werden nicht einfach wie Erwachsene behandelt. Für sie gelten die besonderen Regeln des Jugendgerichtsgesetzes.

teilen die Strafe mit ihren Eltern.

Eine Strafe wird nicht automatisch mit den Eltern geteilt. Ob eine andere Person selbst verantwortlich ist, wäre eine eigene rechtliche Frage.

werden nicht bestraft.

Eine generelle Straflosigkeit ab 14 ist falsch. Jugendliche können unter den gesetzlichen Voraussetzungen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Die kurze Prüfungsantwort ist keine automatische Strafzusage.

Das Wort „werden“ im Katalog fasst stark zusammen. In der Praxis müssen Tat, Schuld und die weiteren Voraussetzungen feststehen. Zudem sind Erziehungsmaßregeln nicht einfach mit einer Jugendstrafe gleichzusetzen.

Die Altersgruppen bleiben zu unterscheiden: Jugendliche sind im JGG 14 bis unter 18 Jahre alt, Heranwachsende 18 bis unter 21. Für Heranwachsende gelten besondere weitere Regeln. Unter 14 fehlende Strafmündigkeit bedeutet wiederum nicht, dass schädigendes Verhalten erlaubt wäre oder jede andere Folge entfiele.

§ 3 · Verantwortlichkeit · Jugendgerichtsgesetz ↗
Dein Merksatz

Ab 14 möglich: Verantwortung nach Jugendstrafrecht.

Merke dir die Altersgrenze, aber behalte die Reifeprüfung und die verschiedenen gesetzlichen Reaktionen im Blick.

Drei Wörter für diese Frage

strafmündigcapable of criminal responsibility
Alt genug, um unter weiteren gesetzlichen Voraussetzungen strafrechtlich verantwortlich sein zu können.
die Tatzeittime of the act
Der Zeitpunkt, an dem eine Handlung begangen wird.
die Erziehungsmaßregeleducational measure
Eine gesetzlich vorgesehene erzieherische Reaktion im Jugendstrafrecht.
Jugendgerichtsgesetz · §§ 1–5 ↗
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Quellen & Einordnung

Eigenständig formulierte Lernhilfe, keine offizielle BAMF-Veröffentlichung und keine Beratung für einen Einzelfall. Die unten genannten Quellen wurden am 20. Oktober 2026 für die erläuterten Aussagen geprüft; die Testfrage stammt aus dem vorhandenen Fragenbestand.

  • Jugendgerichtsgesetz · §§ 1–5 ↗Amtliche Gesamtausgabe: Altersgruppen, erzieherisches Ziel und Reifeprüfung. Amtlichen indexierten Wortlaut geprüft.
  • Jugendgerichtsgesetz · § 1 ↗Ordnet 14- bis unter 18-Jährige zur Tatzeit als Jugendliche ein.
  • Jugendgerichtsgesetz · § 5 ↗Unterscheidet Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe. Amtlichen indexierten Wortlaut geprüft; direkter Abruf nicht verfügbar.
  • Strafgesetzbuch · § 19 ↗Unter 14-Jährige sind bei der Tat schuldunfähig. Amtlichen indexierten Wortlaut geprüft; direkter Abruf nicht verfügbar.
  • BAMF · Gesamtfragenkatalog ↗Aufgabe 263 aus dem vorhandenen Fragenbestand, angegebener Katalogstand 7. Mai 2025. Der PDF-Abruf war bei dieser Prüfung nicht verfügbar; die vorhandenen Fragen und Übersetzungen wurden nicht ersetzt.

Die beiden redaktionellen Bilder sind KI-generierte Illustrationen. Sie dokumentieren keine tatsächlichen Ereignisse oder Behördenvorgänge.