Einmal selbst ausprobieren
277Faire Chancen bei Bewerbungen

Muttersein ist kein Ersatz für die Prüfung beruflicher Eignung.

Die Frau wird in der Aufgabe allein deshalb abgelehnt, weil sie Mutter ist. Gefragt ist der Unterschied zwischen einem Vorurteil und einer sachlichen Auswahl.

Ca. 4 Min. LesezeitStand: 20. Oktober 2026
KI-generierte schlichte Bewerbungsmappe neben einem violetten Schal auf einem Tisch.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz§ 7 · Benachteiligungsverbot
Symbolische Vorbereitung einer Bewerbung ohne echten Lebenslauf oder persönliche Daten.
Die Antwort in Kürze

Sie bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil sie Mutter ist.

Die Testantwort nennt die pauschale Ablehnung wegen des Mutterseins. Geschlechterstereotype, etwa die Annahme, eine Mutter sei grundsätzlich ungeeignet oder unzuverlässig, können eine verbotene Benachteiligung wegen des Geschlechts darstellen. Entscheidend sollen die Anforderungen der Tätigkeit und die tatsächliche Eignung sein.

Einmal selbst ausprobierenOriginalfrage · Nr. 277
Eine Frau, die ein zweijähriges Kind hat, bewirbt sich in Deutschland um eine Stelle. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Sie bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil sie …

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Eine Annahme über eine Gruppe sagt nichts über diese Bewerbung aus.

Das AGG schützt auch Bewerberinnen und Bewerber. Das Bundesarbeitsgericht hat erläutert, dass herkömmliche Rollenbilder bei der Auswahl unmittelbar an das Geschlecht anknüpfen können: etwa wenn nur Frauen unterstellt wird, wegen der Kinderbetreuung weniger verfügbar zu sein. Eine solche Annahme ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Das Alter von zwei Jahren kennzeichnet in der Aufgabe die familiäre Situation. Es beweist weder fehlende Kenntnisse noch mangelnde Berufserfahrung. Tatsächliche Arbeitszeiten und fachliche Anforderungen können relevant sein, müssen aber ohne vorgeschobene oder diskriminierende Maßstäbe geprüft werden.

Zwei fiktive Erwachsene mit sehr kurzem hellem und langem silbernem Haar besprechen einen schlichten Ordner.
KI-generiertes Vorbereitungsgespräch; Elternschaft oder berufliche Position werden aus dem Bild nicht abgeleitet.

Die anderen drei Antworten

Die anderen Gründe können sachlich relevant sein, sind aber keine beliebigen Ausreden.

kein Englisch spricht.

Englischkenntnisse können für eine Tätigkeit erforderlich sein. Eine solche Anforderung muss zur Arbeit passen und darf nicht bloß vorgeschoben werden.

zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.

Unterschiedliche Gehaltsvorstellungen können einen Vertragsschluss verhindern. Das unterscheidet sich von einer pauschalen Ablehnung aufgrund des Mutterseins.

keine Erfahrungen in diesem Beruf hat.

Berufserfahrung kann ein sachliches Auswahlkriterium sein. Ob sie erforderlich ist und tatsächlich fehlt, muss sich an der konkreten Stelle messen lassen.

Elternschaft und Geschlecht sind rechtlich nicht dasselbe Merkmal.

Elternschaft oder Fürsorgeverantwortung sind in § 1 AGG nicht als eigenständige Merkmale aufgeführt. Der Schutz im beschriebenen Zusammenhang kann insbesondere über die Benachteiligung wegen des Geschlechts greifen. Nicht jede Benachteiligung aller Eltern fällt deshalb automatisch unter genau dieselbe Regel.

Der besondere gesetzliche Begriff der Mutterschaft im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt darf nicht ohne Weiteres auf jede spätere Elternphase übertragen werden. Konkrete Ansprüche, Beweise und Fristen erfordern eine Einzelfallprüfung; aus der Testantwort folgt keine automatische Einstellung.

§ 7 · Benachteiligungsverbot · Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ↗
Dein Merksatz

Eignung prüfen, keine Geschlechterrollen unterstellen.

Das Wort „nur“ ist wichtig: Im Test beruht die Ablehnung allein auf dem Muttersein.

Drei Wörter für diese Frage

die Eignungsuitability
Die Fähigkeiten und Voraussetzungen, die zu einer Aufgabe passen.
das Rollenbildrole stereotype
Eine gesellschaftliche Vorstellung darüber, welche Aufgaben eine Gruppe übernehmen soll.
vorgeschobena pretext
Als Begründung genannt, obwohl ein anderer Grund ausschlaggebend ist.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz · §§ 1, 3, 6–8 und 15 ↗
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Quellen & Einordnung

Eigenständig formulierte Lernhilfe, keine offizielle BAMF-Veröffentlichung und keine Beratung für einen Einzelfall. Die unten genannten Quellen wurden am 20. Oktober 2026 für die erläuterten Aussagen geprüft; die Testfrage stammt aus dem vorhandenen Fragenbestand.

Die beiden redaktionellen Bilder sind KI-generierte Illustrationen. Sie dokumentieren keine tatsächlichen Ereignisse oder Behördenvorgänge.