Eine Annahme über eine Gruppe sagt nichts über diese Bewerbung aus.
Das AGG schützt auch Bewerberinnen und Bewerber. Das Bundesarbeitsgericht hat erläutert, dass herkömmliche Rollenbilder bei der Auswahl unmittelbar an das Geschlecht anknüpfen können: etwa wenn nur Frauen unterstellt wird, wegen der Kinderbetreuung weniger verfügbar zu sein. Eine solche Annahme ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
Das Alter von zwei Jahren kennzeichnet in der Aufgabe die familiäre Situation. Es beweist weder fehlende Kenntnisse noch mangelnde Berufserfahrung. Tatsächliche Arbeitszeiten und fachliche Anforderungen können relevant sein, müssen aber ohne vorgeschobene oder diskriminierende Maßstäbe geprüft werden.

Die anderen drei Antworten
Die anderen Gründe können sachlich relevant sein, sind aber keine beliebigen Ausreden.
kein Englisch spricht.
Englischkenntnisse können für eine Tätigkeit erforderlich sein. Eine solche Anforderung muss zur Arbeit passen und darf nicht bloß vorgeschoben werden.
zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
Unterschiedliche Gehaltsvorstellungen können einen Vertragsschluss verhindern. Das unterscheidet sich von einer pauschalen Ablehnung aufgrund des Mutterseins.
keine Erfahrungen in diesem Beruf hat.
Berufserfahrung kann ein sachliches Auswahlkriterium sein. Ob sie erforderlich ist und tatsächlich fehlt, muss sich an der konkreten Stelle messen lassen.
Elternschaft und Geschlecht sind rechtlich nicht dasselbe Merkmal.
Elternschaft oder Fürsorgeverantwortung sind in § 1 AGG nicht als eigenständige Merkmale aufgeführt. Der Schutz im beschriebenen Zusammenhang kann insbesondere über die Benachteiligung wegen des Geschlechts greifen. Nicht jede Benachteiligung aller Eltern fällt deshalb automatisch unter genau dieselbe Regel.
Der besondere gesetzliche Begriff der Mutterschaft im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt darf nicht ohne Weiteres auf jede spätere Elternphase übertragen werden. Konkrete Ansprüche, Beweise und Fristen erfordern eine Einzelfallprüfung; aus der Testantwort folgt keine automatische Einstellung.
§ 7 · Benachteiligungsverbot · Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ↗Eignung prüfen, keine Geschlechterrollen unterstellen.
Das Wort „nur“ ist wichtig: Im Test beruht die Ablehnung allein auf dem Muttersein.
Drei Wörter für diese Frage
- die Eignungsuitability
- Die Fähigkeiten und Voraussetzungen, die zu einer Aufgabe passen.
- das Rollenbildrole stereotype
- Eine gesellschaftliche Vorstellung darüber, welche Aufgaben eine Gruppe übernehmen soll.
- vorgeschobena pretext
- Als Begründung genannt, obwohl ein anderer Grund ausschlaggebend ist.
