Einmal selbst ausprobieren
278Berufliche Teilhabe

Ein Rollstuhl sagt nichts über die Fähigkeit zur Buchhaltung aus.

Die Aufgabe nennt als alleinigen Ablehnungsgrund die Nutzung eines Rollstuhls. Eine solche pauschale Ausgrenzung ist das gesuchte Diskriminierungsbeispiel.

Ca. 4 Min. LesezeitStand: 20. Oktober 2026
KI-generierter schlichter Taschenrechner mit dunklem unbeschriftetem Display neben einer geschlossenen Mappe.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz§ 1 · Schutz vor Benachteiligung
Symbolische Buchhaltungsarbeit ohne echte Zahlen, Abrechnung oder Bewerbungsdaten.
Die Antwort in Kürze

Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil er im Rollstuhl sitzt.

Eine Behinderung darf nicht pauschal mit fehlender beruflicher Eignung gleichgesetzt werden. Das AGG schützt auch Bewerbende. Beim Buchhalter in der Frage wird nicht seine fachliche Fähigkeit geprüft, sondern allein die Nutzung eines Rollstuhls zum Ausschlussgrund gemacht.

Einmal selbst ausprobierenOriginalfrage · Nr. 278
Ein Mann im Rollstuhl hat sich auf eine Stelle als Buchhalter beworben. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil er …

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Die Anforderungen der Stelle sind der Maßstab.

Für eine Buchhaltungsstelle können beispielsweise passende Fachkenntnisse wichtig sein. Ob eine Person diese besitzt, lässt sich nicht am Rollstuhl ablesen. Eine faire Auswahl betrachtet die tatsächlichen Aufgaben und Fähigkeiten, statt aus einem sichtbaren Hilfsmittel eine pauschale Grenze abzuleiten.

Gleichberechtigte Teilnahme kann außerdem voraussetzen, Barrieren zu erkennen. Ein gut zugänglicher Raum oder eine geeignete Arbeitsplatzgestaltung betrifft die Umgebung, nicht den Wert oder die Kompetenz der Person. Das Lernbeispiel behauptet keinen bestimmten individuellen Anspruch auf eine konkrete Ausstattung.

Ein fiktiver Erwachsener mit langem hellem Haar sitzt im Rollstuhl und erklärt einer Person mit kurzem kupferfarbenem Haar etwas an einem Tisch.
KI-generierte gleichberechtigte Gesprächsszene, kein tatsächliches Bewerbungsverfahren oder Gesundheitsnachweis.

Die anderen drei Antworten

Sachliche Auswahlgründe müssen zur konkreten Stelle passen.

keine Erfahrung hat.

Fehlende einschlägige Erfahrung kann relevant sein. Sie muss tatsächlich benötigt werden und darf nicht nur als Vorwand für die Ablehnung wegen einer Behinderung dienen.

zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.

Bei stark unterschiedlichen Gehaltsvorstellungen kann eine Einigung ausbleiben. Das ist ein anderer Grund als der in der Frage beschriebene pauschale Ausschluss.

kein Englisch spricht.

Englischkenntnisse können je nach Aufgaben erforderlich sein. Eine beliebige, für die Arbeit unnötige Sprachanforderung wäre jedoch kein überzeugender sachlicher Maßstab.

Gleichbehandlung bedeutet weder pauschalen Ausschluss noch automatische Einstellung.

§ 8 AGG erlaubt bestimmte Unterschiede nur unter engen Voraussetzungen, etwa bei einer wesentlichen und entscheidenden beruflichen Anforderung mit rechtmäßigem Zweck und angemessener Ausgestaltung. Die bloße Bezeichnung einer Behinderung genügt dafür nicht.

Das AGG kann Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz eröffnen. Ein Verstoß begründet nach § 15 Absatz 6 allein noch keinen Anspruch auf den Arbeitsvertrag. Ob ein konkreter Fall diskriminierend ist und welche Schritte möglich sind, muss gesondert geprüft werden.

§ 1 · Schutz vor Benachteiligung · Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ↗
Dein Merksatz

Rollstuhl ist kein Gegenbeweis für berufliche Kompetenz.

Achte auf den alleinigen Ablehnungsgrund und unterscheide ihn von tatsächlichen Anforderungen der Arbeit.

Drei Wörter für diese Frage

das Hilfsmittelassistive device
Ein Gegenstand, der eine Tätigkeit oder Bewegung unterstützt.
die Barrierebarrier
Ein Hindernis, das Zugang oder Teilnahme erschwert.
die Buchhaltungaccounting
Die geordnete Erfassung und Bearbeitung finanzieller Geschäftsvorgänge.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz · § 1 ↗
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Quellen & Einordnung

Eigenständig formulierte Lernhilfe, keine offizielle BAMF-Veröffentlichung und keine Beratung für einen Einzelfall. Die unten genannten Quellen wurden am 20. Oktober 2026 für die erläuterten Aussagen geprüft; die Testfrage stammt aus dem vorhandenen Fragenbestand.

Die beiden redaktionellen Bilder sind KI-generierte Illustrationen. Sie dokumentieren keine tatsächlichen Ereignisse oder Behördenvorgänge.