Die Anforderungen der Stelle sind der Maßstab.
Für eine Buchhaltungsstelle können beispielsweise passende Fachkenntnisse wichtig sein. Ob eine Person diese besitzt, lässt sich nicht am Rollstuhl ablesen. Eine faire Auswahl betrachtet die tatsächlichen Aufgaben und Fähigkeiten, statt aus einem sichtbaren Hilfsmittel eine pauschale Grenze abzuleiten.
Gleichberechtigte Teilnahme kann außerdem voraussetzen, Barrieren zu erkennen. Ein gut zugänglicher Raum oder eine geeignete Arbeitsplatzgestaltung betrifft die Umgebung, nicht den Wert oder die Kompetenz der Person. Das Lernbeispiel behauptet keinen bestimmten individuellen Anspruch auf eine konkrete Ausstattung.

Die anderen drei Antworten
Sachliche Auswahlgründe müssen zur konkreten Stelle passen.
keine Erfahrung hat.
Fehlende einschlägige Erfahrung kann relevant sein. Sie muss tatsächlich benötigt werden und darf nicht nur als Vorwand für die Ablehnung wegen einer Behinderung dienen.
zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
Bei stark unterschiedlichen Gehaltsvorstellungen kann eine Einigung ausbleiben. Das ist ein anderer Grund als der in der Frage beschriebene pauschale Ausschluss.
kein Englisch spricht.
Englischkenntnisse können je nach Aufgaben erforderlich sein. Eine beliebige, für die Arbeit unnötige Sprachanforderung wäre jedoch kein überzeugender sachlicher Maßstab.
Gleichbehandlung bedeutet weder pauschalen Ausschluss noch automatische Einstellung.
§ 8 AGG erlaubt bestimmte Unterschiede nur unter engen Voraussetzungen, etwa bei einer wesentlichen und entscheidenden beruflichen Anforderung mit rechtmäßigem Zweck und angemessener Ausgestaltung. Die bloße Bezeichnung einer Behinderung genügt dafür nicht.
Das AGG kann Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz eröffnen. Ein Verstoß begründet nach § 15 Absatz 6 allein noch keinen Anspruch auf den Arbeitsvertrag. Ob ein konkreter Fall diskriminierend ist und welche Schritte möglich sind, muss gesondert geprüft werden.
§ 1 · Schutz vor Benachteiligung · Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ↗Rollstuhl ist kein Gegenbeweis für berufliche Kompetenz.
Achte auf den alleinigen Ablehnungsgrund und unterscheide ihn von tatsächlichen Anforderungen der Arbeit.
Drei Wörter für diese Frage
- das Hilfsmittelassistive device
- Ein Gegenstand, der eine Tätigkeit oder Bewegung unterstützt.
- die Barrierebarrier
- Ein Hindernis, das Zugang oder Teilnahme erschwert.
- die Buchhaltungaccounting
- Die geordnete Erfassung und Bearbeitung finanzieller Geschäftsvorgänge.
