Ein Zeitraum und ein Endtermin müssen zusammenpassen.
§ 622 Absatz 1 nennt als gesetzliche Grundregel vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. „Vier Wochen“ und „ein Monat“ sind nicht dasselbe. Zusätzlich kann es auf den zulässigen Beendigungstermin ankommen.
Andere wirksame Regeln können gelten, etwa während einer vereinbarten Probezeit oder aufgrund eines Tarifvertrags. Auch längere vertragliche Fristen sind möglich. Deshalb sollte die konkrete Regelung gelesen werden, bevor ein Wechseltermin fest eingeplant wird.

Die anderen drei Antworten
Die anderen Begriffe können beim Arbeiten wichtig sein, benennen aber nicht die gesuchte Zeitregel.
die Gehaltszahlungen
Gehaltszahlungen betreffen die Vergütung. Sie sind nicht der Name des zeitlichen Vorlaufs einer Kündigung.
die Arbeitszeit
Arbeitszeit beschreibt, wann oder wie lange gearbeitet wird. Die Kündigungsfrist betrifft dagegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
die Versicherungspflicht
Versicherungspflicht betrifft die soziale Absicherung. Sie ersetzt nicht die Prüfung der Kündigungsfrist.
Rechtzeitig allein ist noch nicht formgerecht.
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfordert nach § 623 Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Eine gewöhnliche E-Mail oder Chatnachricht genügt dafür nicht. Außerdem ist der rechtliche Zugang beim Empfänger wichtig, nicht allein das Datum auf dem Schreiben oder der Versand.
Befristung, besondere Vertragsregelungen und andere Arten der Beendigung können zusätzliche Fragen aufwerfen. Die Aufgabe prüft den Begriff Kündigungsfrist. Sie entscheidet nicht, wann ein bestimmtes Arbeitsverhältnis tatsächlich endet.
§ 622 · Kündigungsfristen · Bürgerliches Gesetzbuch ↗Job kündigen: Frist, Endtermin, Form und Zugang prüfen.
Der Prüfungsbegriff ist Kündigungsfrist; die praktische Umsetzung verlangt mehr als eine Zahl.
Drei Wörter für diese Frage
- die Kündigungsfristnotice period
- Der einzuhaltende zeitliche Vorlauf bei einer Kündigung.
- der Beendigungstermintermination date
- Der Tag, zu dem das Arbeitsverhältnis enden soll.
- der Zugangreceipt
- Das rechtlich maßgebliche Gelangen einer Erklärung zum Empfänger.
