Einmal selbst ausprobieren
289Faire Auswahl bei Bewerbungen

Eine Bewerbung darf nicht an der Hautfarbe scheitern.

Die Frage nennt vier mögliche Gründe. Nur die Hautfarbe erklärt unmittelbar eine rassistische Benachteiligung in der beschriebenen Auswahl.

Ca. 4 Min. LesezeitStand: 20. Oktober 2026
KI-generierter schlicht gedeckter Tisch mit zwei Wassergläsern und gefalteten Servietten.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz§ 7 · Benachteiligungsverbot
Symbolisches Arbeitsumfeld in der Gastronomie, kein tatsächliches Restaurant oder Bewerbungsverfahren.
Die Antwort in Kürze

Weil er eine dunkle Haut hat.

Eine Ablehnung allein wegen dunkler Haut ist rassistische Diskriminierung. Der Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes erfasst auch Bewerberinnen und Bewerber. Die Eignung für die konkrete Arbeit muss nach zulässigen Kriterien beurteilt werden.

Einmal selbst ausprobierenOriginalfrage · Nr. 289
Ein Mann mit dunkler Hautfarbe bewirbt sich um eine Stelle als Kellner in einem Restaurant in Deutschland. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil …

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Die Aufgabe fragt nach dem Grund der Absage.

Für die Arbeit im Service können bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sein. Hautfarbe sagt darüber nichts aus. Wenn sie allein den Ausschlag gibt, wird eine Person wegen eines geschützten Merkmals schlechter behandelt, statt nach ihrer Eignung beurteilt zu werden.

Das Benachteiligungsverbot beginnt nicht erst nach der Einstellung. § 6 des AGG bezieht Bewerbungen ausdrücklich ein. Auch ein privat geführtes Restaurant ist deshalb bei seiner Auswahl nicht frei, rassistische Kriterien anzuwenden.

Zwei fiktive Erwachsene mit langem dunklem und kurzem hellem Haar sprechen an einem Tisch.
KI-generiertes Gespräch auf Augenhöhe, ohne echte Bewerbung oder Aussage über die Herkunft der Personen.

Die anderen drei Antworten

Die anderen Gründe können sachlich relevant sein, sind aber kein Freibrief für beliebige Ablehnungen.

seine Deutschkenntnisse zu gering sind.

Für bestimmte Aufgaben können ausreichende Sprachkenntnisse erforderlich sein. Die Anforderung muss zur Tätigkeit passen; überzogene oder vorgeschobene Sprachforderungen können selbst diskriminierend sein.

er zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.

Unterschiedliche Gehaltsvorstellungen können eine Einigung verhindern. Das ist nicht allein deshalb rassistische Diskriminierung, darf aber nicht als Vorwand für eine tatsächlich rassistische Entscheidung dienen.

er keine Erfahrungen im Beruf hat.

Berufserfahrung kann ein sachliches Auswahlkriterium sein, wenn sie für die konkrete Stelle relevant ist und fair angewendet wird. Hautfarbe lässt keinen Schluss auf Erfahrung zu.

Auch neutrale Formulierungen müssen rechtlich tragfähig sein.

§ 3 AGG erfasst auch mittelbare Benachteiligung: Eine scheinbar neutrale Regel kann geschützte Gruppen besonders treffen. Sie braucht dann die gesetzlich vorgesehene sachliche Rechtfertigung. Der Test behauptet deshalb nicht, jede Sprach- oder Erfahrungsvorgabe sei automatisch zulässig.

Eine rechtswidrige Ablehnung kann Ansprüche auslösen. § 15 Absatz 6 begründet daraus aber nicht automatisch einen Anspruch auf Einstellung. Für einen echten Fall sind Nachweise, Fristen und mögliche Ansprüche gesondert zu prüfen.

§ 7 · Benachteiligungsverbot · Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ↗
Dein Merksatz

Fähigkeiten prüfen, Hautfarbe nicht als Ausschlussgrund verwenden.

Das entscheidende Wort ist „deshalb“: Welcher Grund hat die Ablehnung tatsächlich verursacht?

Drei Wörter für diese Frage

die Bewerbungjob application
Das Bemühen um eine bestimmte Arbeitsstelle.
die Eignungsuitability
Die Fähigkeiten und Voraussetzungen, die für die konkrete Tätigkeit passen.
mittelbare Benachteiligungindirect discrimination
Eine besondere Benachteiligung durch scheinbar neutrale Regeln ohne ausreichende Rechtfertigung.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz · §§ 1, 3, 6–8 und 15 ↗
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Quellen & Einordnung

Eigenständig formulierte Lernhilfe, keine offizielle BAMF-Veröffentlichung und keine Beratung für einen Einzelfall. Die unten genannten Quellen wurden am 20. Oktober 2026 für die erläuterten Aussagen geprüft; die Testfrage stammt aus dem vorhandenen Fragenbestand.

Die beiden redaktionellen Bilder sind KI-generierte Illustrationen. Sie dokumentieren keine tatsächlichen Ereignisse oder Behördenvorgänge.