Die Aufgabe fragt nach dem Grund der Absage.
Für die Arbeit im Service können bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sein. Hautfarbe sagt darüber nichts aus. Wenn sie allein den Ausschlag gibt, wird eine Person wegen eines geschützten Merkmals schlechter behandelt, statt nach ihrer Eignung beurteilt zu werden.
Das Benachteiligungsverbot beginnt nicht erst nach der Einstellung. § 6 des AGG bezieht Bewerbungen ausdrücklich ein. Auch ein privat geführtes Restaurant ist deshalb bei seiner Auswahl nicht frei, rassistische Kriterien anzuwenden.

Die anderen drei Antworten
Die anderen Gründe können sachlich relevant sein, sind aber kein Freibrief für beliebige Ablehnungen.
seine Deutschkenntnisse zu gering sind.
Für bestimmte Aufgaben können ausreichende Sprachkenntnisse erforderlich sein. Die Anforderung muss zur Tätigkeit passen; überzogene oder vorgeschobene Sprachforderungen können selbst diskriminierend sein.
er zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
Unterschiedliche Gehaltsvorstellungen können eine Einigung verhindern. Das ist nicht allein deshalb rassistische Diskriminierung, darf aber nicht als Vorwand für eine tatsächlich rassistische Entscheidung dienen.
er keine Erfahrungen im Beruf hat.
Berufserfahrung kann ein sachliches Auswahlkriterium sein, wenn sie für die konkrete Stelle relevant ist und fair angewendet wird. Hautfarbe lässt keinen Schluss auf Erfahrung zu.
Auch neutrale Formulierungen müssen rechtlich tragfähig sein.
§ 3 AGG erfasst auch mittelbare Benachteiligung: Eine scheinbar neutrale Regel kann geschützte Gruppen besonders treffen. Sie braucht dann die gesetzlich vorgesehene sachliche Rechtfertigung. Der Test behauptet deshalb nicht, jede Sprach- oder Erfahrungsvorgabe sei automatisch zulässig.
Eine rechtswidrige Ablehnung kann Ansprüche auslösen. § 15 Absatz 6 begründet daraus aber nicht automatisch einen Anspruch auf Einstellung. Für einen echten Fall sind Nachweise, Fristen und mögliche Ansprüche gesondert zu prüfen.
§ 7 · Benachteiligungsverbot · Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ↗Fähigkeiten prüfen, Hautfarbe nicht als Ausschlussgrund verwenden.
Das entscheidende Wort ist „deshalb“: Welcher Grund hat die Ablehnung tatsächlich verursacht?
Drei Wörter für diese Frage
- die Bewerbungjob application
- Das Bemühen um eine bestimmte Arbeitsstelle.
- die Eignungsuitability
- Die Fähigkeiten und Voraussetzungen, die für die konkrete Tätigkeit passen.
- mittelbare Benachteiligungindirect discrimination
- Eine besondere Benachteiligung durch scheinbar neutrale Regeln ohne ausreichende Rechtfertigung.
