Der Senat regiert, die Bürgerschaft ist das Parlament.
Die Hamburger Bürgerschaft wählt die Regierungsspitze mit der Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl. Anschließend beruft die gewählte Person die Zweite Bürgermeisterin oder den Zweiten Bürgermeister sowie die weiteren Senatsmitglieder und beantragt ihre Bestätigung durch die Bürgerschaft. Die Bevölkerung wählt den Ersten Bürgermeister also nicht in einem eigenen unmittelbaren Wahlgang.
Die Erste Bürgermeisterin oder der Erste Bürgermeister leitet die Senatsgeschäfte und bestimmt die politischen Richtlinien. Dafür besteht Verantwortung gegenüber der Bürgerschaft. Der Senat als Ganzes führt und beaufsichtigt die Verwaltung. Die besondere Amtsbezeichnung ändert nichts daran, dass Hamburg eine parlamentarisch verantwortliche Landesregierung hat.

Die anderen drei Antworten
Nicht jeder ähnlich klingende politische Titel bezeichnet Hamburgs Regierungsspitze.
Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
Ministerpräsidentin oder Ministerpräsident ist die übliche Bezeichnung für die Regierungsspitze eines Flächenlandes. Hamburgs Verfassung verwendet stattdessen den Titel Erste Bürgermeisterin oder Erster Bürgermeister.
Regierender Senator / Regierende Senatorin
Senatorinnen und Senatoren gehören zwar zur Hamburger Regierung. Regierender Senator oder Regierende Senatorin ist aber nicht der hier festgelegte Titel der Regierungsspitze.
Oberbürgermeister / Oberbürgermeisterin
Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister ist nicht der gesuchte Hamburger Amtstitel. Das Wort erster ist Teil der richtigen Bezeichnung und darf nicht durch ober ersetzt werden.
Gefragt ist der Amtstitel, nicht der Name einer Person.
Die Person im Amt kann wechseln. Die Antwort bleibt die in der Verfassung verwendete Bezeichnung. Auch ein Wechsel während einer laufenden Wahlperiode ist möglich: Die Bürgerschaft kann mit der vorgeschriebenen Mehrheit eine Nachfolge wählen und der bisherigen Regierungsspitze dadurch das Vertrauen entziehen.
Die Präsidentin oder der Präsident der Bürgerschaft leitet dagegen das Parlament. Das ist ein anderes Amt als die Präsidentschaft des Senats. Achte daher immer auf das Organ hinter dem Titel: Bürgerschaft gehört zur parlamentarischen, Senat zur Regierungsseite.
Artikel 33, 34 und 42 · Senat und Regierungsspitze · Hamburger Verfassung ↗Hamburg: Erste Bürgermeisterin / Erster Bürgermeister → Spitze des Senats.
Die Bürgerschaft wählt die Person. Der Senat ist die Landesregierung.
Drei Wörter für diese Frage
- die Regierungsspitzehead of government
- Die Person, die die Landesregierung leitet.
- der SenatSenate
- Hamburgs Landesregierung aus Regierungsspitze und weiteren Senatsmitgliedern.
- die Richtlinienguidelines
- Die grundlegende politische Ausrichtung der Regierungsarbeit.
