Eine Wahlperiode gehört zum Parlament.
Im Landtag sitzen die gewählten Abgeordneten. Das Parlament beschließt unter anderem Landesgesetze und den Haushalt und kontrolliert die Landesregierung. Die Wahlperiode bestimmt, für welchen regulären Zeitraum die Bevölkerung diese Vertretung wählt.
Die aktuell geprüfte Verfassung enthält weiterhin die Fünfjahresregel. Sie sieht zugleich vor, dass die Wahlperiode mit dem Zusammentritt des neuen Landtags endet. „Fünf Jahre“ ist deshalb die gesuchte Regel, keine Anleitung, den nächsten Wahltag durch bloßes Addieren eines Datums zu bestimmen.

Die anderen drei Antworten
Nur eine der angebotenen Zahlen beschreibt die geltende Regel.
3
Drei Jahre sind nicht die reguläre Wahlperiode des Landtags von Sachsen-Anhalt. Eine vorzeitige Beendigung ändert die Grundregel nicht.
4
Vier Jahre sind hier nicht die aktuelle Verfassungsregel. Übertrage keine bekannte Dauer einer anderen Wahl ungeprüft auf diesen Landtag.
6
Sechs Jahre sind ebenfalls nicht die vorgesehene reguläre Dauer. Die richtige Zahl ist fünf.
Vorzeitige Beendigung bleibt eine geregelte Ausnahme.
Nach Artikel 60 kann der Landtag mit zwei Dritteln seiner Mitglieder die Wahlperiode vorzeitig beenden. Dafür gelten weitere verfassungsrechtliche Verfahrensregeln. Eine solche Ausnahme macht aus der Antwort 5 keine beliebige Zahl.
Die fünf Jahre sind weder eine Garantie für die unveränderte Zusammensetzung einer Koalition noch die feste persönliche Amtszeit jeder Ministerin und jedes Ministers. Parlament, Regierung und einzelne Regierungsmitglieder sind auseinanderzuhalten.
Artikel 43 · Verfassung Sachsen-Anhalts ↗Landtag Sachsen-Anhalt → regulär fünf Jahre.
Die Frage betrifft die Wahlperiode, nicht den Namen oder die Amtsdauer der Regierungsspitze.
Drei Wörter für diese Frage
- die Wahlperiodeelectoral term
- Der reguläre Zeitraum, für den ein Parlament gewählt wird.
- der Zusammentrittfirst meeting
- Das Zusammenkommen des neu gewählten Landtags.
- vorzeitigearly
- Vor dem regulär vorgesehenen Ende.
