Zwei Streifen genügen für die Landesfarben.
Artikel 2 der Verfassung nennt die Farben, die Beflaggungsvorschrift legt ihre Anordnung fest. Für die Antwort brauchst du weder drei Farben noch einen schwarzen Streifen: Das gesuchte Paar lautet Weiß und Grün.
Bei der Landesdienstflagge kommt das sächsische Wappen in die Mitte. Es reicht je zur Hälfte in den weißen und den grünen Streifen. Dieses zusätzliche Hoheitszeichen ändert nicht die beiden Grundfarben der Flagge.

Die anderen drei Antworten
Achte auf das vollständige Farbpaar.
blau-weiß-rot
Blau-weiß-rot nennt drei Farben. Sachsen hat für seine Landesflagge das Paar Weiß und Grün festgelegt.
grün-weiß-rot
Grün-weiß-rot enthält zwar Grün und Weiß, fügt aber Rot hinzu. Diese Dreierkombination ist nicht die sächsische Landesflagge.
schwarz-gelb
Schwarz-gelb erinnert an Schwarz und Gold im Wappenschild. Gefragt sind hier jedoch die Farben der Landesflagge: Weiß und Grün.
Landesflagge und Landesdienstflagge erfüllen verschiedene Rollen.
Nach der amtlichen Erläuterung darf die einfache weiß-grüne Landesflagge ohne Wappen allgemein verwendet werden. Für die Dienstflagge mit dem amtlichen Wappen gelten besondere Berechtigungen. Ein zusätzliches Wappen ist deshalb kein bloßer frei wählbarer Schmuck.
In den vorgesehenen Gebieten können auch sorbische oder niederschlesische Symbole auftreten. Sie ersetzen nicht die in Artikel 2 festgelegten sächsischen Landesfarben. Die Frage nach Sachsen beantwortest du mit Weiß und Grün.
Artikel 2 Absatz 2 · Sächsische Verfassung ↗Sachsen: Flagge weiß-grün; Wappenschild schwarz-gold.
Die großen Flaggenstreifen geben die gesuchte Antwort, nicht die Farben eines zusätzlichen Wappens.
Drei Wörter für diese Frage
- die Landesflaggestate flag
- Die weiß-grüne Flagge des Freistaats Sachsen.
- die Landesdienstflaggestate service flag
- Die Landesflagge mit dem amtlichen Wappen in der Mitte.
- der Querstreifenhorizontal stripe
- Ein Streifen, der bei der gewöhnlichen Flagge waagerecht verläuft.
